Ausschreibung: Seed Money Fellowships

Deadline: 15. Juni 2024

Die Forschungsplattform „Transformations and Eastern Europe“ vereint Forscher*innen aus unterschiedlichen Bereichen der Geschichts-, Kultur, Sozial- und Rechtswissenschaft und widmet sich der interdisziplinären Untersuchung von Transformationsprozesse im östlichen Europa in Geschichte und Gegenwart.  Gemeinsam mit dem Research Center for the History of Transformations (RECET) macht sie die Universität Wien zu einem Ort des innovativen interdisziplinären und internationalen wissenschaftlichen Nachdenkens über Transformationsprozesse. Dazu vergibt die Plattform Werkverträge an Post-Doktorand*innen (in begründeten Fällen auch an Doktorand*innen) zur Ausarbeitung eines Drittmittelantrags (z.B. beim FWF, bei der OENB, der EU und anderen Fördergebern). Die Forschungsprojekte sollen an der Universität Wien angesiedelt und inhaltlich anschlussfähig an das Interessensfeld der Forschungsplattform sein. Antragsteller*innen können in die vielfältigen Forschungs-, Veranstaltungs- und Disseminationsaktivitäten des RECET eingebunden werden. Ziel ist es, die Antragsteller*innen bei der Erarbeitung neuer Projekte zu unterstützen, sie in das wissenschaftliche Netzwerk der Forschungsplattform sowie der daran beteiligten Fakultäten und Institute zu integrieren und gleichzeitig diese dadurch sowohl personell als auch im Hinblick auf neue Themen weiterzuentwickeln.

Anträge sind bitte per E-Mail an den Koordinator der Forschungsplattform (martin.gumiela@univie.ac.at) zu senden und müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben
  • Aussagekräftige Projektskizze (3-5 Seiten) inklusive Stand der Vorarbeiten, konkrete Angaben zu den geplanten Arbeitsschritten bis zur Antragseinreichung, Angaben zum angestrebten Förderformat
  • Wissenschaftlicher CV und Publikationsliste 

Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Monate, wobei nach 3 Monaten ein Zwischenbericht vorzulegen ist, der den Fortschritt in der Ausarbeitung des Förderantrags dokumentiert. Die Werkverträge sind mit 2.500 € /mtl. für Postdoktorand*innen und 1.250 €/mtl. für Doktorand*innen vergütet. Bei Vorliegen von Betreuungs- bzw. Pflegepflichten kann eine Zulage in Höhe von 500 €/mtl. beantragt werden.